Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 15.08.2019 - 2 EO 339/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,44139
OVG Thüringen, 15.08.2019 - 2 EO 339/18 (https://dejure.org/2019,44139)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15.08.2019 - 2 EO 339/18 (https://dejure.org/2019,44139)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15. August 2019 - 2 EO 339/18 (https://dejure.org/2019,44139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,44139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 19 Abs 4 S 1; GG Art 33 Abs 2
    Beförderungen; Konkurrentenstreitverfahren um Richterstelle; Abordnung; Änderung; Anlassbeurteilung; Arbeitsgemeinschaftsleiter; Beamter; Bedarfsbeurteilung; Begründung; Besetzungsbericht; Besetzungsvorschlag; Beurteiler; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; ...

  • Justiz Thüringen

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Konkurrentenstreitverfahren um Richterstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; GG Art. 33 Abs. 2
    Abordnung; Änderung; Anlassbeurteilung; Arbeitsgemeinschaftsleiter; Beamter; Bedarfsbeurteilung; Begründung; Besetzungsbericht; Besetzungsvorschlag; Beurteiler; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsfehler; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungspraxis; ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; GG Art. 33 Abs. 2
    Konkurrentenstreitverfahren um eine Richterstelle; Erstellung einer Anlassbeurteilung auf der Grundlage teilweise fehlerhafter Daten; Nachträgliche Plausibilisierung von Einzelbewertungen; Unterschiedliche Beurteilungszeiträume im Hinblick auf die Vergleichbarkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (41)

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.08.2019 - 2 EO 339/18
    Gegebenenfalls kann der Dienstherr auch noch bis in das verwaltungsgerichtliche Verfahren hinein weitere nähere Darlegungen machen, die die gefundenen Werturteile konkretisieren und damit plausibel machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27/14 - Juris, Rn. 18 ff.; Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1/16 - Juris, Rn. 41; Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10/17 - Juris, Rn. 32).

    Hierfür kommen vorrangig, aber nicht ausschließlich, schriftliche oder mündliche Beurteilungsbeiträge der früher für die Beurteilung Zuständigen sowie von Personen in Betracht, die die Dienstausübung des zu beurteilenden Beamten aus unmittelbarer eigener Anschauung kennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10/17 - Juris, Rn. 22 f.; Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10/13 - Juris, Rn. 22; Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - Juris, Rn. 47).

    Entgegen den Ausführungen des Antragstellers kommt es nicht darauf an, ob der Beamte oder Richter dem Beurteiler während des gesamten Beurteilungszeitraums dienstlich unterstellt war, sondern darauf, ob der Beurteiler selbst oder die Auskunftsperson über diejenigen Informationen verfügt, die die Erstellung der dienstlichen Beurteilung in der erforderlichen Differenzierung ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10/17 - Juris, Rn. 22; Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10/13 - Juris, Rn. 23).

    Ihre Auswertung ist namentlich dann entbehrlich, wenn die bereits in Anspruch genommenen, wesentlich gewichtigeren Erkenntnisquellen eine hinreichend differenzierte Aussage über die dienstliche Tätigkeit des zu beurteilenden Beamten zulassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10/17 - Juris, Rn. 26).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.08.2019 - 2 EO 339/18
    Er bezieht sich dabei auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 2012 (Az. 2 VR 5/12 - Juris).

    Weicht das Notengefüge der Anlassbeurteilungen demgegenüber deutlich von demjenigen der Regelbeurteilungen ab, ist das ein Indiz für das Fehlen des erforderlichen Fortentwicklungscharakters der Anlassbeurteilungen und ggf. sogar für eine an sachfremden Gesichtspunkten orientierte Beurteilungspraxis (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 - Juris, Rn. 30 f.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit den oben wiedergegebenen Ausführungen im Beschluss vom 22. November 2012 (2 VR 5/12 - Juris, Rn. 30 f.) zum Verhältnis zwischen Regel- und Anlassbeurteilung das Entwicklungsgebot dahin konkretisiert, dass Notenabweichungen rechtfertigungsbedürftig sind, es hierfür entsprechender Begründungen bedarf und die Begründungsanforderungen hinsichtlich ihres Umfangs einerseits von der Dauer des Zeitraums zwischen Regel- und Anlassbeurteilung und andererseits vom Ausmaß der Bewertungsunterschiede in den Beurteilungen abhängen.

  • OVG Thüringen, 16.08.2012 - 2 EO 868/11

    Konkurrentenstreitigkeit - Einbeziehung früherer Beurteilungen bei der

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.08.2019 - 2 EO 339/18
    Daher kann es geboten sein, im Interesse einer gleichgewichtigen Beurteilungslage auch ältere dienstliche Beurteilungen jedenfalls des Bewerbers heranzuziehen, für den nur eine aktuelle Beurteilung mit einem gegenüber seinem Konkurrenten kürzeren Beurteilungszeitraum vorliegt (vgl. zu Einzelheiten Beschluss des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 36 ff.; Beschluss vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - Juris, Rn. 27 ff.; Beschluss vom 28. November 2017 - 2 EO 524/17 - Juris, Rn. 9 ff.; jew. m. w. Nw.).

    Allein aus der Art der Beurteilung als Regel- oder Anlassbeurteilung ergeben sich keine Einschränkungen der Vergleichbarkeit (vgl. Beschluss vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 39 m. w. Nw.).

    Dem Entwicklungsgebot liegen ähnliche Erwägungen wie der Rechtsprechung des Senats zur ergänzenden Würdigung aktueller Beurteilungen durch Heranziehung früherer Beurteilungen im Falle deutlich feststellbarer Leistungsänderungen zugrunde (vgl. Beschluss vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 38, und Beschluss vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - Juris, Rn. 28).

  • OVG Thüringen, 08.12.2015 - 2 KO 485/14

    Hinreichende Kenntnis des Beurteilers von den Leistungen des zu beurteilenden

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.08.2019 - 2 EO 339/18
    Es genügt, wenn die Arbeitsweise des zu Beurteilenden und die Güte seiner Arbeit erkennbar werden (vgl. Urteil des Senats vom 8. Dezember 2015 - 2 KO 485/14 - Juris, Rn. 58; Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 EO 693/17 - Juris, Rn. 16; Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, Stand Juli 2019, Rn. 285, 296 ff.).

    In der Regel wird vornehmlich der zuständige Beurteiler einen vollständigen Überblick über die Leistungsfähigkeit aller ihm untergebenen Bediensteten derselben Vergleichsgruppe haben und er in der Lage sein, die Leistung der in den Blick zu nehmenden Beamten bzw. Richter zutreffend zu vergleichen und so für die Anwendung gleichmäßiger Beurteilungsmaßstäbe zu sorgen (vgl. Urteil des Senats vom 8. Dezember 2015 - 2 KO 485/14 - Juris, Rn. 70 f.; Beschluss des Senats vom 11. Januar 2019 - 2 EO 703/02 - Abdruck S. 8; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21/16 - Juris, Rn. 37).

    Entscheidend ist, dass die vom zuständigen Beurteiler aufgestellten Beurteilungsmaßstäbe gleich sind und er sie auf die zu Beurteilenden gleich anwendet (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16/02 - Juris, Rn. 13; Urteil des Senats vom 8. Dezember 2015 - 2 KO 485/14 - Juris, Rn. 69).

  • OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12

    Konkurrentenstreitverfahren; Richteramt; erneute Auswahl

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.08.2019 - 2 EO 339/18
    Daher kann es geboten sein, im Interesse einer gleichgewichtigen Beurteilungslage auch ältere dienstliche Beurteilungen jedenfalls des Bewerbers heranzuziehen, für den nur eine aktuelle Beurteilung mit einem gegenüber seinem Konkurrenten kürzeren Beurteilungszeitraum vorliegt (vgl. zu Einzelheiten Beschluss des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 36 ff.; Beschluss vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - Juris, Rn. 27 ff.; Beschluss vom 28. November 2017 - 2 EO 524/17 - Juris, Rn. 9 ff.; jew. m. w. Nw.).

    Im Übrigen ist zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf die zum maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen (vgl. Beschluss des Senats vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - Juris, Rn. 26 f., m. w. Nw.).

    Dem Entwicklungsgebot liegen ähnliche Erwägungen wie der Rechtsprechung des Senats zur ergänzenden Würdigung aktueller Beurteilungen durch Heranziehung früherer Beurteilungen im Falle deutlich feststellbarer Leistungsänderungen zugrunde (vgl. Beschluss vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 38, und Beschluss vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - Juris, Rn. 28).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.08.2019 - 2 EO 339/18
    Hierfür kommen vorrangig, aber nicht ausschließlich, schriftliche oder mündliche Beurteilungsbeiträge der früher für die Beurteilung Zuständigen sowie von Personen in Betracht, die die Dienstausübung des zu beurteilenden Beamten aus unmittelbarer eigener Anschauung kennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10/17 - Juris, Rn. 22 f.; Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10/13 - Juris, Rn. 22; Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - Juris, Rn. 47).

    Entgegen den Ausführungen des Antragstellers kommt es nicht darauf an, ob der Beamte oder Richter dem Beurteiler während des gesamten Beurteilungszeitraums dienstlich unterstellt war, sondern darauf, ob der Beurteiler selbst oder die Auskunftsperson über diejenigen Informationen verfügt, die die Erstellung der dienstlichen Beurteilung in der erforderlichen Differenzierung ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10/17 - Juris, Rn. 22; Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10/13 - Juris, Rn. 23).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.08.2019 - 2 EO 339/18
    Vielmehr muss auch die Ermittlung des Sachverhalts, auf den ein höchstpersönliches Werturteil gestützt werden soll, umfassend angelegt sein und darf zugängliche und greifbare Erkenntnisquellen nicht von vornherein aussparen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21/16 - Juris, Rn. 20; Urteil vom 21. März 2007 - 2 C 2/06 - Juris, Rn. 10).

    In der Regel wird vornehmlich der zuständige Beurteiler einen vollständigen Überblick über die Leistungsfähigkeit aller ihm untergebenen Bediensteten derselben Vergleichsgruppe haben und er in der Lage sein, die Leistung der in den Blick zu nehmenden Beamten bzw. Richter zutreffend zu vergleichen und so für die Anwendung gleichmäßiger Beurteilungsmaßstäbe zu sorgen (vgl. Urteil des Senats vom 8. Dezember 2015 - 2 KO 485/14 - Juris, Rn. 70 f.; Beschluss des Senats vom 11. Januar 2019 - 2 EO 703/02 - Abdruck S. 8; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21/16 - Juris, Rn. 37).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.08.2019 - 2 EO 339/18
    Es genügt nicht, das Gesamturteil nachträglich zu plausibilisieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1/16 - Juris, Rn. 39 ff.; Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27/14 - Juris, Rn. 32 ff.).

    Gegebenenfalls kann der Dienstherr auch noch bis in das verwaltungsgerichtliche Verfahren hinein weitere nähere Darlegungen machen, die die gefundenen Werturteile konkretisieren und damit plausibel machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27/14 - Juris, Rn. 18 ff.; Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1/16 - Juris, Rn. 41; Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10/17 - Juris, Rn. 32).

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.08.2019 - 2 EO 339/18
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr., vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 - Juris, Rn. 70; BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27/14 - Juris, Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 21. März 2007 - 2 C 2/06 - Juris, Rn. 7).

    Vielmehr muss auch die Ermittlung des Sachverhalts, auf den ein höchstpersönliches Werturteil gestützt werden soll, umfassend angelegt sein und darf zugängliche und greifbare Erkenntnisquellen nicht von vornherein aussparen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21/16 - Juris, Rn. 20; Urteil vom 21. März 2007 - 2 C 2/06 - Juris, Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2009 - 1 B 1347/09

    Bewerbungsverfahren für die Besetzung einer Stelle als Präsident des

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.08.2019 - 2 EO 339/18
    Persönliche Eindrücke, beispielsweise aus einer unmittelbaren Zusammenarbeit, aus dem Unterrichtsbesuch bei einem Lehrer oder einer sog. Überhörung eines Richters, sind hilfreich, jedoch nicht unerlässlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 1981 - 2 C 34/79 - Juris, Rn. 19; OVG NW, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 1 B 1347/09 - Juris, Rn. 27; Schnellenbach/Bodanowitz, a. a. O., Rn. 298).

    Sie lässt auch Rückschlüsse auf Beurteilungsmerkmale zu, die sich - wie etwa bei der Tätigkeit als Richter am S - der unmittelbaren Wahrnehmung des Beurteilers entziehen (vgl. OVG NW, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 1 B 1347/09 - Juris, Rn. 27; Schnellenbach/Bodanowitz, a. a. O., Rn. 296 f.).

  • OVG Thüringen, 18.07.2018 - 2 EO 693/17

    Auswahlentscheidung ohne Anhörung der (nicht gebildeten)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 6 B 714/19

    Rechtliche Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung; Verwirkung des Rechts zur

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2016 - 2 MB 16/16

    Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren; Rechtsnatur der dienstlichen

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15

    Dienstliche Beurteilung; Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung; actus

  • BVerwG, 11.05.2009 - 2 VR 1.09

    Ausschreibung; Beförderung; Besetzung des Dienstpostens; Besetzungsverfahren;

  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 36.86

    Dienstliche Beurteilung - Beurteiler - Beurteilter - Befangenheit

  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72

    Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt

  • BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 134.11

    Beurteilung der Beamten; Rechtmäßigkeit der Beurteilung; Ausscheiden eines

  • OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17

    Konkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten verschiedener Dienstherrn und

  • BVerwG, 04.06.2014 - 2 B 108.13

    Unterschied zwischen dienstlicher Beurteilung eines Soldaten und eines Beamten

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2014 - 4 S 1641/14

    Aussage der dienstlichen Beurteilung über die Vermittlung der Tatsachengrundlage;

  • BSG, 25.05.2018 - B 13 R 217/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.1994 - 4 S 465/92

    Anspruch auf dienstliche Neubeurteilung bei unrichtigen dem Urteil

  • VG Berlin, 20.11.2007 - 28 A 105.06

    Anfechtung der dienstlichen Beurteilung eines Richters

  • BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 2/15

    Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96

    Gerichtliche Überprüfung eines Vorschlags zur Besetzung einer Stelle als

  • OVG Thüringen, 28.11.2017 - 2 EO 524/17

    Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Beförferungstelle als

  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 26.78

    Richtlinien über dienstliche Beurteilungen - Erlaß von Beurteilungsrichtlinien -

  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01

    Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst;

  • VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96

    Personalauswahlentscheidung: Bewerbung um ein höheres Richteramt - Eignungs- und

  • OVG Thüringen, 29.10.2001 - 2 EO 515/01

    Beförderungen; Beförderungen; Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren;

  • BGH, 03.10.1977 - RiZ(R) 1/77

    Vergleich von Erledigungszahlen in einer dienstlichen Beurteilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 6 B 583/09
  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale

    Die Forderung nach einer dienstherrnweit ausnahmslos einheitlichen Gewichtungspraxis ist in der Rechtsprechung weit verbreitet (z.B. OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018 - 2 A 10400/18 - juris Rn. 49; OVG Weimar, Beschlüsse vom 15. August 2019 - 2 EO 339/18 - juris Rn. 19 und vom 8. Juli 2020 - 2 EO 632/19 - juris Rn. 45; OVG Münster, Beschluss vom 16. März 2020 - 6 B 156/20 - juris Rn. 25; VG Dresden, Urteil vom 12. Dezember 2019 - 11 K 2680/18 - juris Rn. 34 und VG Ansbach, Beschluss vom 8. Juni 2020 - AN 1 E 19.01 521 - juris Rn. 114).
  • OVG Thüringen, 08.07.2020 - 2 EO 632/19

    Richterbeförderung; Auswahlentscheidung; fehlerhafte dienstliche Beurteilungen;

    Etwas anderes käme nur dann in Betracht, wenn der Antragsgegner - anstelle der grundsätzlich vorgeschriebenen Stellungnahme zur Begründung der Einzelbewertung in der dienstlichen Beurteilung - außerhalb derselben die Bewertung, etwa durch entsprechenden Vortrag im gerichtlichen Verfahren, erläuterte oder gar plausibilisierte (zur Zulässigkeit einer nachträglichen Plausibilisierung von Einzelbewertungen vgl. Senatsbeschluss vom 15. August 2019 - 2 EO 339/18 - Juris, Rn. 24 ff. und 42, m. w. N.).

    Für die Verwirkung des Rechts der Anfechtung einer dienstlichen Beurteilung eines Beamten bzw. Richters - auch inzident in einem Konkurrentenstreitverfahren - gilt nichts anderes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 B 108.13 - Juris, Rn. 11; ferner Senatsbeschluss vom 15. August 2019 - 2 EO 339/18 - Juris, Rn. 38).

    Die zeitliche Grenze, ab der das Anfechtungsrecht verwirkt sein kann, liegt in Anlehnung an die Vorschrift des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO regelmäßig bei einem Jahr (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 10.17 - Juris, Rn. 28 m. w. N.; Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 B 108.13 - Juris, Rn. 11; Urteil vom 13. November 1975 - II C 16.72 - Juris, Rn. 33; zur Inzidentkontrolle einer dienstlichen Beurteilung in einem Konkurrentenstreitverfahren vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. August 2019 - 2 EO 339/18 - Juris, Rn. 38 m. w. N.).

  • OVG Thüringen, 03.02.2021 - 2 EO 200/20

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und einem Tarifbeschäftigten;

    Daher kann es geboten sein, die Beurteilungszeiträume anzugleichen und im Interesse einer gleichgewichtigen Beurteilungslage auch ältere dienstliche Beurteilungen jedenfalls des Bewerbers heranzuziehen, für den nur eine aktuelle Beurteilung mit einem gegenüber seinem Konkurrenten kürzeren Beurteilungszeitraum vorliegt (zum Beurteilungsvergleich bei Richtern: Beschluss des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 36; Beschluss vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - Juris, Rn. 27; Beschluss vom 28. November 2017 - 2 EO 524/17 - Juris, Rn. 13; Beschluss vom 15. August 2019 - 2 EO 339/18 - Juris, Rn. 17; jeweils m. w. Nw.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 61/21

    Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung

    Ob und inwieweit für die Frage der Verwirkung des Anfechtungsrechts bei dienstlichen Beurteilungen am "Maßstab" des Regelbeurteilungszeitraums - gerade auch im Fall von Anlassbeurteilungen - festzuhalten oder - wie es das Bundesverwaltungsgericht für vorzugswürdig hält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 B 108.13 -, juris Rn. 11) - als zeitliche Orientierung die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO heranzuziehen ist (s. daneben auch OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 6 B 714/19 -, juris Rn. 16 ff.; OVG SH, Beschluss vom 2. August 2016 - 2 MB 16/16 -, juris Rn. 19; ThürOVG, Beschlüsse vom 15. August 2019 - 2 EO 339/18 -, juris Rn. 38, und vom 8. Juli 2020 - 2 EO 632/19 -, juris Rn. 63), kann im Streitfall auf sich beruhen.
  • VG Meiningen, 21.08.2020 - 1 E 1460/19

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs wegen Zugrundelegung unzutreffender,

    Abgesehen davon ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Anlassbeurteilungen, jedenfalls dann, wenn ihnen ein Zeitraum zugrunde gelegt wird, der deutlich unterhalb eines Regelbeurteilungszeitraums liegt, aus der Regelbeurteilung entwickelt werden müssen, diese mithin lediglich fortentwickeln dürfen (vgl. etwa ThürOVG, B. v. 15.08.2019 - 2 EO 339/18 -, juris, Rdnr. 31); auch insoweit ergibt sich das Erfordernis des lückenlosen Anschlusses an die Vorbeurteilung.
  • VG Meiningen, 08.03.2021 - 1 E 268/20

    Beförderungsauswahl auf der Grundlage von Zwischenabstufungen innerhalb der

    Da es sich nur um einen vergleichbar kurzen Zeitraum gehandelt hat, in dem der Antragsteller diese Tätigkeit ausgeübt hat und die Ergebnisse dieser Tätigkeit jedenfalls über die Statistik bei der Erstellung der Beurteilung eingeflossen ist, ist nicht zu erkennen, dass der Beurteiler von einem sich auf die Beurteilung auswirkenden unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wäre, er allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hätte (vgl. hierzu ThürOVG, B. v. 15.08.2019 - 2 EO 339/18 -, juris, Rdnr. 21 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht